Für Bürger!
Wertschöpfung und Innovation in der Region
Mit der Energiepark Mittelschwansen wird sich ein neuer Gewerbebetrieb in der Gemeinde Waabs ansiedeln. Für den Fall der Zustimmung der Gemeindevertretung zu unserer Planung wird die Gesellschaft ihren Sitz in der Gemeinde Waabs haben und hier Gewerbesteuer zahlen.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2021 sieht weiter die Möglichkeit vor, an anliegende Gemeinden des Windparks ein sogenanntes Bürgergeld in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen. Damit kann die Gemeinde Waabs aus der Zustimmung zum geplanten Windpark mehr als 100.000,- Euro pro Jahr erlösen. Die Zahlung des Bürgergeldes durch die Betreiber ist freiwillig, die Energiepark Mittelschwansen hat der Gemeinde Waabs jedoch die verbindliche
Regelung in einem Städtebaulichen Vertrag angeboten.
Die Gemeinde Waabs hat eine Bauleitplanung zur Feinsteuerung von Windenergie beschlossen. Diese Bauleitplanung kann nach der Erteilung der Genehmigung zum Windpark erfolgen und sichert dann den gesetzlich möglichen Planungsstand. Für diese nachgezogene Bauleitplanung erklärt die Energiepark Mittelschwansen die Übernahme der Kosten der Planung. Derzeit erfolgt die Bauleitplanung auf Beschluss der Gemeinde vor der Genehmigung und damit zu eigenen Lasten.
Eine direkte Beteiligung der Bürger am Projekt sehen wir nicht vor. Diese bringt Vorteile nur für die, die sich diese auch leisten können und wollen. Die Energiepark Mittelschwansen favorisiert die Einrichtung einer Stiftung, durch dessen Mittel alle Bürger der Gemeindeprofitieren. Ein regionaler Stiftungsrat wird über die Vergabe der Mittel entscheiden.