Energiepark Mittelschwansen

Der Artenschutz!

Der Artenschutz!

Werden Vögel und Fledermäuse geschützt?

Windenergieanlagen stellen, ebenso wie die Errichtung von Straßen-verbindungen und die Nutzung von Flächen für moderne Landwirtschaft, einen Eingriff in die Natur dar. Daher müssen die Folgen für die lokale Tierwelt genauestens beurteilt werden. Die Alternativen zur Windenergie wie Kohleabbau und ungebremster Klimawandel stellen jedoch auch weiterhin die größeren Gefahren für die deutsche Artenvielfalt dar.

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus, dafür sorgen die naturschutzrechtlichen Prüfungen in den Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Auch unbesetzte Vogelhorste werden in die Betrachtung einbezogen, denn es gilt als wahrscheinlich, dass vorübergehend nicht besetzte Brutgebiete und Jagdreviere zu einem späteren Zeitpunkt neu genutzt werden.

Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Für sie gelten die Vorschriften zum besonderen Artenschutz. Besteht durch hoch frequentierte Flugzeiten dennoch eine akute Gefahr, werden die Anlagen vorrübergehend abgeschaltet.

Die zeitweise Abschaltung der Windenergieanlagen der Energiepark Mittelschwansen ist Auflage der Unteren Naturschutzbehörde und wird selbstverständlich umgesetzt.

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