Energiepark Mittelschwansen

Der Denkmalschutz!

Der Denkmalschutz!

Ohne Kapital keine Denkmale

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Die Verpflichtung, die sich aus dem Denkmalschutz ergibt, das Kulturdenkmal zu erhalten (§ 12 Denkmalschutzgesetz), deckt sich normalerweise mit dem Interesse des Eigentümers jeder Art von Immobilien. Allerdings stellt der Denkmalschutz hohe Ansprüche an die Planung und Umsetzung von Änderungen und Unterhaltung an den Gebäuden. Und die Erfüllung dieser Ansprüche sind nicht selten mit hohem finanziellem Aufwand verbunden.

Dieser erhöhte Aufwand der Unterhaltung und Instandsetzung verlangt vom Eigentümer in den meisten Fällen ein erhebliches finanzielles Engagement. Dieses Engagement muss man sich leisten können und mit Einnahmen decken, die nicht aus dem Besitz und der Bewirtschaftung des Denkmals selbst kommen.

Windenergie gibt den Besitzern von Denkmalen die Möglichkeit, die Einnahmen zu erzielen, die die denkmalschutzgerechte Unterhaltung des Schutzgutes erfordert. Gleichzeitig kann die Gemeinde Waabs auch mit den Mitteln des Bürgergeldes den Denkmalschutz im Gemeindegebiet direkt unterstützen.

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